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Berechnung des Urlaubsanspruchs

Urlaubsanspruch im Kalenderjahr


nach der gesetzlichen Regelung in § 3 Bundesurlaubsgesetz hat ein Arbeitnehmer einen mindest Urlaubsanspruch von 20 Tagen bei einer fünf Tage Woche.

Bei einer sechs Tage Woche hat ein Arbeitnehmer einen mindest Urlaubsanspruch von 24 Tagen.

Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses


wird das Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte beendet, also bis einschließlich 30.6., so hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

Bei einer Beendigung zu einem Zeitpunkt nach dem 30.6. hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub.

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