Rechtsanwälte Dr. Kuhn & Kuhn
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Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Trunkenheitsfahrt
  • Führerscheinentzug
  • Beleidigung etc.
  • Betrug etc.
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten

Wie schnell kann man ungewollt durch Fahrlässigkeit zum Täter werden !

Wir wissen worauf es bei einer Verteidigung vor Gericht ankommt!

Ist wegen der Schwierigkeit der Rechtslage oder der Sachlage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten, so kann auf Antrag das Geriicht einen Verteidiger als Pflichtverteidiger zuweisen. Gleiches gilt, wenn Sie etwa, aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse, sich selbst nicht verteidigen können. Der Staat zahlt dann die Kosten des Verteidigers.

Ihre Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten des Verteidigers bei Fahrlässigkeitsdelikten, also auch wenn Sie wegen eines fahrlässig begangenen Vergehens verurteilt werden.

Verkehrsordnungswidrigkeiten werden zumeist von der Rechtsschutz übernommen.

Fragen Sie bei ihrer Rechtsschutzversicherung nach.

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