Rechtsanwälte Dr. Kuhn & Kuhn
Aktuelles Anwälte Kanzlei Kosten Tätigkeitsbereich Service Kontakt
Scheidungskosten

Berechnung der Kosten einer Scheidung

Es entstehen folgende Kosten:

1.Gerichtskosten

2.Anwaltkosten

Wie hoch sind nun die Gerichts- und Anwaltskosten?

Die Höhe der Gerichts- und Anwaltsgebühren hängt vom sogenannten "Gegenstandswert" der Scheidung ab (oft auch "Streitwert" genannt). Dieser Gegenstandswert ist ein theoretischer Wert, mit dessen Hilfe man in einer Gebührentabelle die Kosten ablesen kann. Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Gebühren. Streng genommen gibt es bei den meisten Scheidungsverfahren zwei verschiedene Gegenstandswerte: einmal den Gegenstandswert der Scheidung und den Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs (Rentenausgleichs). Um die Gerichts- und Anwaltskosten ausrechnen zu können, muss man also wissen, wie hoch der Gegenstandswert ist.

Beim Versorgungsausgleich ist es einfach: der Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs ist  1.000,- €.

Den Streitwert der Scheidung errechnet man wie folgt:

Ausgangspunkt sind die Angaben zu ihrem Nettoeinkommen, wobei ungefähre Angaben in der Regel ausreichen. Dieses Nettoeinkommen von Mann und Ehefrau wird zusammenaddiert.

Den Betrag multipliziert man mit 3. So erhält man den Gegenstandswert.

Beispiel: Mann 2000.-Netto, Frau 400.- Netto= zusammen 2400.-

2400.- x 3 = 7200.- + 1000.-(Versorgungsausgleich) = Gegenstandswert 8200.-

Wenn man nun den Gegenstandswert ermittelt hat, kann man in der Tabelle die Gerichts- und Anwaltsgebühren ablesen.

Die folgende Tabelle enthällt die Gerichtsgebühren bei einer einverständlichen Scheidung. Die Tabelle führt weiterhin die Anwaltsgebühren auf, die für eine einverständliche Scheidung entstehen. Es handelt sich um die Kosten für beide scheidungswilligen Eheleute.

bei einem Streitwert
bis

Gerichtsgebühren
in €

Anwaltskosten
in €

2.500,- €

162,00

502,78

3.000,- €

178,00

586,08

3.500,- €

194,00

669,38

4.000,- €

210,00

752,68

4.500,- €

226,00

835,98

5.000,- €

242,00

919,28

6.000,- €

272,00

1.029,35

7.000,- €

302,00

1.139,43

8.000,- €

332,00

1.249,50

9.000,- €

362,00

1.359,58

10.000,- €

392,00

1.469,65

13.000,- €

438,00

1.588,65

16.000,- €

484,00

1.707,65

19.000,- €

530,00

1.826,65

copyright Rechtsanwalt W-R Kuhn