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Rechtsanwälte Dr. Kuhn & Kuhn
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Wohnraumkündigung Mieterhöhung Mietvertrag Betriebskostenabrechnung Mietforderungseinzug etc. Die Einschaltung eines Anwaltes in Mietsachen spart Geld und Zeit und reduziert den Schaden; abgesehen von der nervlichen Belastung, wenn Sie sich selbst damit auseinandersetzen. Die Kosten für den Rechtsanwalt übernimmt meist eine Rechtsschutzversicherung. Die Kosten bemessen sich aus dem Gegenstandswert der Sache. ( hierzu siehe Kosten ) Wir können frühzeitig Eingreifen und die erforderlichen Rechtshandlungen auch vor Gericht schnell einleiten. Das spart Geld und Zeit. Ein falsch formuliertes Kündigungsschreiben führt oft zur Unwirksamkeit der Kündigung! Betriebskostenabrechnungen sind oft fehlerhaft. Wie prüfe ich meine Betriebskostenabrechnung? Sind die Nebenkosten in der Betriebskostenabrechnung überhaupt umlagefähig? Lediglich 17 verschiedene Nebenkosten sind gemäß Anlage 3 zu § 27 der zweiten Berechnungsverordnung / bzw. Betriebskostenverordnung umlagefähig. ( -Prüfen Sie ihrem Mietvertrag, ob die Nebenkosten überhaupt umgelegt werden dürfen? -prüfen Sie, ob die Abrechnung tatsächlich ihre Wohnung betrifft? -prüfen Sie den Abrechnungszeitraum. -prüfen Sie, ob Reparaturkosten in Wartungskosten versteckt sind? -ist der Verteilerschlüssel korrekt? -sind in die Kostenpunkte verständlich? -wurden ihre Nebenkostenvorauszahlungen richtig berücksichtigt? Heizkostenabrechnung Die Heizkostenverordnung gilt wenn mindestens zwei Mieter von einer zentralen Heizungsanlage versorgt werden. Die Heizkostenverordnung ist nicht bindend, bei Zweifamilienhäusern, in denen der Vermieter selbst wohnt, die Verbrauchserfassung technisch unmöglich oder unwirtschaftlich ist, bei Studentenheimen, Altersheimen, Pflegeheimen, wenn der Verwaltungsaufwand der Verbrauchs Ermittlungen wegen der geringen Wohnfläche und dem Wechsel der Mieter zu teuer wäre. Verteilungsmaßstab der Heizkosten: erforderlich ist, dass die Abrechnung von mindestens 50 Prozent beziehungsweise maximal 70 Prozent der Heizkosten über den tatsächlichen, individuellen Verbrauch des Mieters abgerechnet wird. Der Rest der Heizkosten ist nach festem Maß über die Wohnfläche abzurechnen. ( Bei Auffälligkeiten sollte die Betriebskostenabrechnung überprüft werden. |
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