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Baulärm – kein Mietmangel

Im Innenstadtbereich müssen Mieter mit Lärm- und Schmutz rechnen, die durch benachbarte Baustellen verursacht werden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Nach Auffassung des Gerichts muss ein Mieter im Innenstadtbereich mit größeren Baumaßnahmen rechnen und darf die Miete nicht mindern. Etwas anders gilt, wenn der Vermieter selbst am Mietobjekt baut.

Landgericht Berlin vom 27.09.2011, 63 S 641/10


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